Die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH, Lindenhof 1-3, 61279 Grävenwiesbach, (nachstehend „EURO-PRO“) ist eine Tochtergesellschaft der CRIF GmbH, Victor-Gollancz-Straße 5, 76137 Karlsruhe (nachstehend „CRIF“) und ein auf die Ermittlung von Anschriften unbekannt verzogener Personen und Firmen sowie die Erteilung von Wirtschaftsauskünften und Kontaktinformationen spezialisiertes Unternehmen. Der Kunde wünscht das Angebot zu nutzen und stimmt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
TEIL 1: Allgemeine Bedingungen
1. Registrierung
Der Kunde versichert, dass er bei Abschluss des Rechtsgeschäfts mit EURO-PRO in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. EURO-PRO kann den Kunden nach Registrierung auffordern, seine Eigenschaft als Unternehmer nachzuweisen, bspw. mittels einer Kopie seines Personalausweises und/oder seiner Gewerbeanmeldung oder anderer geeigneter Nachweise.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung richtige und vollständige Angaben zu machen. Er verpflichtet sich, EURO-PRO unverzüglich alle Änderungen von Tatsachen bzgl. der angegebenen Daten mitzuteilen (Änderung der Kontaktdaten, Adressänderungen etc.) oder diese im Kundenaccount unter Kundendaten entsprechend zu aktualisieren.
2. Vertragsschluss und Aufträge
Nach einer positiven Verifizierung und Identifizierung durch EURO-PRO kommt der Nutzungsvertrag zustande. Der Kunde erhält eine Registrierungsbestätigung und nachgelagert eine Freischaltung. Erst mit der erfolgten Freischaltung können Produkte abgerufen werden. Die Zugangsdaten sind vom Kunden streng vertraulich zu behandeln und vor einem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt aufzubewahren. Es ist verboten, unberechtigten Dritten den Zugang zum Portal mit den eigenen Zugangsdaten zu ermöglichen. Weiter verpflichtet sich der
Kunde, den vertraglich eingeräumten Lieferweg nicht über ein anonymes VPN Portal zu nutzen.
3. Einrichtungsgebühr
Für Kunden, die von der Culpa Inkasso vermittelt wurden, wird keine Einrichtungsgebühr erhoben.
4. Leistungsumfang und Preise
Die Leistungserbringung erfolgt über EURO-PRO, die Abrechnung über Culpa Inkasso.
Leistungsumfang und Preise richten sich nach den gültigen und unter dem jeweiligen Portal veröffentlichten Produktbeschreibungen und Preisen. Die Produktbeschreibungen und die Preise sind Vertragsbestandteil. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form und auf Wunsch schriftlich - jeweils zum Monatsende - zur Verfügung gestellt. Sie sind ohne Abzug innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Zugang rein netto zahlbar.
Sofern Preisänderungen erforderlich werden, bspw. aufgrund allgemeiner Preissteigerung, wird EURO-PRO dies dem Kunden spätestens 14 Kalendertage vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitteilen. Der Kunde kann die Preisänderung vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ablehnen. Die Zustimmung zur Preisänderung gilt als erteilt, wenn der Kunde seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn EURO-PRO über eine Pop-Up-Benachrichtigung im Kundenbereich gesondert hinweisen. Werden dem Kunden Preisänderungen mitgeteilt, kann er diesen Vertrag vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn EURO-PRO ebenfalls gesondert hinweisen.
5. Datenschutz, Weitergabeverbot
EURO-PRO und der Kunde verpflichten sich zur strikten Einhaltung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Übermittlung der angefragten Daten erfolgt aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b oder f DSGVO. EURO-PRO nutzt übermittelte personenbezogene Daten in zulässigem Umfang für eigene Zwecke im Rahmen ihrer Auskunfteitätigkeit.
Die Verantwortung für die Zulässigkeit des einzelnen Auftrags trägt der Kunde. Er verpflichtet sich, sein berechtigtes Interesse glaubhaft und nachweisbar darzulegen. Das berechtigte Interesse im Sinne dieser Regelung ist bspw. gegeben, wenn der Kunde in einer Vertragsbeziehung zu dem Angefragten steht oder nachweisbar zivilrechtliche Ansprüche gegenüber der angefragten Person verfolgt. Der Kunde wird vor der Anfrage den jeweiligen Zweck im Portal angeben. Er wird keine Anfragen zu Werbezwecken und Adresshandel durchführen. Er darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck nutzen und verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Dem Kunden ist es untersagt, die gelieferten Daten selbst oder durch Dritte, ganz oder in Teilen, bspw. in Form einer „Umzugsdatei“ oder „Adressänderungsdatei“, zu speichern, zu vermarkten oder weiterzuverkaufen.
EURO-PRO ist berechtigt, im Einzelfall ohne Angabe von Gründen das Vorliegen eines berechtigten Interesses zu überprüfen. Der Kunde verpflichtet sich, in diesem Zusammenhang relevante Auskünfte zu erteilen und einen Nachweis bei EURO-PRO einzureichen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind vom Kunden mindestens 12 Monate aufzubewahren und bereitzuhalten. Kann der Kunde das berechtigte Interesse nicht nachweisen, ist EURO-PRO berechtigt, den Kundenbereich zu schließen. EURO-PRO ist in diesem Fall berechtigt, den Anschluss im Portal auch vor Zugang einer Kündigungserklärung zu sperren.
Der Kunde hat seine Mitarbeiter oder Dritte, die notwendigerweise Zugang zu den übermittelten Daten haben, in ausreichender Weise zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Es ist jedem Mitarbeiter zu untersagen, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem
zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Bestehen Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Kunde gegen das Weitergabe- und Nutzungsverbot verstößt, so ist EURO-PRO berechtigt, ein Audit hinsichtlich der vertragsgemäßen Nutzung der Daten beim Kunde durch ihren Datenschutzbeauftragten oder durch einen durch das Berufsrecht zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsträger durchzuführen.
Nähere Informationen nach Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO zur Tätigkeit der EUROPRO können den EUROPRO-Informationsblättern online unter www.europro.de/datenschutz/ entnommen werden.
6. Datensicherheit
Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig auf die Einhaltung der Bestimmungen über die Sicherheit der Datenverarbeitung nach Artikel 32 DSGVO. Sie unterrichten sich unverzüglich im Falle etwaiger Bedenken hinsichtlich der Rechtskonformität. Des Weiteren unterstützen sie sich bei der Beantwortung von Anfragen der Datenschutzaufsichtsbehörden und bei der Erfüllung von Betroffenenanfragen. EURO-PRO protokolliert den gesamten Vorgang der Datenverarbeitung und die für die Gewährleistung der Datensicherheit relevanten Tatsachen, wobei u.a. die bei der Durchführung der Abrufe verwendeten Daten, der Tag und die Uhrzeit der Abrufe, die Authentifikation, Datenbank-Kennungen und die abgerufenen Daten festgehalten werden. Diese Aufzeichnungen werden nur zur Datenschutzkontrolle, insbesondere zur Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe, zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes der Datenverarbeitungsanlage sowie in gerichtlichen Verfahren verwendet. Hat der Kunde Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder ein unberechtigter Dritter Zugang zu der Zugangsberechtigung erhalten hat, ist EURO-PRO unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Zugangsberechtigung wird in diesem Fall gesperrt und dem Kunden wird eine neue Zugangsberechtigung zur Verfügung gestellt.
7. Gewährleistung
EURO-PRO übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften, sofern die betreffenden Auskünfte einem öffentlichen Verzeichnis entnommen oder von einer öffentlichen Stelle übermittelt worden sind. Sofern EURO-PRO die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Datensatzes zu vertreten hat, beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf kostenfreie Nachlieferung.
Reklamationen von Ergebnisrückmeldungen der Anschriftenüberprüfung müssen vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Zurverfügungstellung der erhobenen Anschrift oder Auskunft gegenüber EURO-PRO geltend gemacht werden. EURO-PRO wird bei einer bereits übermittelten Anschrift oder Auskunft, die zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung unrichtig war, die Ermittlung wiederaufnehmen und unter Verrechnung der angefallenen Recherchekosten kostenpflichtige Nachermittlungen durchführen. Später eingehende Reklamationen mit Anforderungen zu Nachermittlungen unter Verrechnung der Kosten, können
seitens EURO-PRO nicht mehr berücksichtigt werden.
EURO-PRO steht nicht dafür ein, dass der Kunde aufgrund der Auskünfte bestimmte Ergebnisse erzielen kann und übernimmt keine Gewähr für die Kredit- oder Vertragsentscheidungen des Kunden. Die von EURO-PRO übermittelten Daten stellen selbst keine Entscheidung dar, sondern bieten eine Unterstützung des Kunden bei seiner eigenen Entscheidungsfindung.
8. Haftung
EURO-PRO haftet auf Schadensersatz − gleich aus welchem Rechtsgrund − bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EURO-PRO nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf das 25-fache der auf den unrichtigen oder unvollständigen Datensatz entfallenden Vergütung beschränkt, umfasst jedoch mindestens den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt pro Kalenderjahr und ist unabhängig von der Anzahl der Schadensfälle.
EURO-PRO haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust des Passwortes oder Zugriffsberechtigungen entstehen. Etwa anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Die Datenkommunikation über das Internet kann nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. EURO-PRO haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Portals.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Beschäftigten von EURO-PRO.
Die vereinbarten Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch EURO-PRO oder ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen kommen nicht zum Tragen, soweit EURO-PRO einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.
9. Vertraulichkeit
Der Inhalt dieses Vertrages ist von EURO-PRO und dem Kunden vertraulich zu behandeln. Alle Dokumente, Daten und sonstige Informationen (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, sind von EURO-PRO und dem Kunden wie eigene Geschäftsgeheimnisse zu behandeln. Alle ausgetauschten vertraulichen Informationen dürfen nur zur Durchführung dieses Vertrages genutzt werden.
Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die einer Seite vor Beginn der Geschäftsbeziehungen bereits bekannt waren oder die während der Laufzeit dieses Vertrages allgemein und ohne Verletzung dieser Vereinbarung bekannt wurden. Gleiches gilt, wenn die vertraulichen Informationen von einer Seite selbständig entwickelt wurden oder wenn eine Seite der Veröffentlichung zugestimmt hat oder bei Weitergabe an berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen.
10. Laufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag tritt mit der erfolgreichen Registrierung am Portal und Freischaltung durch EURO-PRO in Kraft. Er kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende von jedem Vertragspartner gekündigt werden. Kündigungen sind zu richten an: EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH, Lindenhof 1-3, 61279 Grävenwiesbach oder per E-Mail an support@supercheck.de.
11. Änderungsvorbehalt
EURO-PRO behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wenn die Änderung wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung erforderlich wird oder einer einheitlich erfolgenden Anpassung des Portals im Rahmen dessen technischer Fortentwicklung dient. Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend und soll andere gleichwertige Gründe mitumfassen. Eine Änderung soll weiter nur möglich sein, sofern der Kunde nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. EURO-PRO wird dem Kunden derartige Änderungen mit einer Frist von 6 Wochen in elektronischer Form ankündigen. Der Kunde kann innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich oder per E-Mail kündigen.
12. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag mit Kaufleuten ist Bad Homburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die unwirksame, undurchführbare oder lückenhafte Bestimmung soll unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragspartner durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
TEIL 2: BESONDERE BEDINGUNGEN ZUR ERTEILUNG VON WIRTSCHAFTSAUSKÜNFTEN
1. Datenbezug
EURO-PRO bietet über ihr Portal den Online-Zugriff auf Wirtschaftsauskünfte aus verschiedenen Datenquellen an. EURO-PRO stellt dem Kunden die Wirtschaftsinformationen auf der Basis des zum Zeitpunkt des Abrufs in der jeweiligen Datenquelle vorhandenen Datenbestandes und ohne zusätzliche Recherche und Prüfung der Aktualität zur Verfügung.
Bei Rechercheprodukten erfolgt die Recherche mithilfe externer Datenquellen oder durch eigene Mitarbeiter. EURO-PRO wendet hierbei die erforderliche Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.
Eine Auskunftserteilung über andere Auskunfteien kann nicht vorgenommen werden. Die Ablehnung der Auskunftserteilung ist aus berechtigten Gründen, die von EURO-PRO nicht im Einzelnen genannt werden müssen, zulässig. Der Kunde verzichtet gegenüber EURO-PRO auf die Bekanntgabe der Informationsquellen.
Die gegenüber dem Kunden erbrachten Leistungen bilden lediglich einen Bestandteil zur Entscheidungsfindung des Kunden und stellen für sich betrachtet, auch bei Vorliegen von Negativdaten, Scores oder sonstigen Ergebnissen, nicht selbst bereits eine Entscheidung dar. Die Entscheidung über den Abschluss eines Rechtsgeschäfts und seine wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird stets vom Kunden selbst getroffen. EURO-PRO haftet nicht für die Eignung der erbrachten Leistung zum Verwendungszweck des Kunden.
2. Ergänzende Datenschutzbedingungen beim Bezug von Bonitätsauskünften und Score-Produkten
EURO-PRO weist den Kunden darauf hin, dass der Kunde beim Bezug oder bei der Verwendung von Bonitätsauskünften verpflichtet ist, die betroffene Person vorab zu informieren. EURO-PRO
weist den Kunden darauf hin, dass der Kunde beim Bezug oder bei der Verwendung von Score-Produkten, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen, nach § 31 Absatz 1 Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet ist, die betroffene Person nachweislich vor der Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte darüber zu unterrichten, dass unter anderem Anschriftendaten zu deren Berechnung genutzt werden. Ein Muster dieses Informationstextes finden sich am Ende dieser Ziffer. EURO-PRO weist darauf hin, dass ohne eine entsprechende Information der betroffenen Person und deren Dokumentation der Bezug der Score-Produkte nicht zulässig ist und Bußgelder nach sich ziehen kann.
Muster eines Informationstextes:
Der Kunde verpflichtet sich beim Bezug von Bonitätsanfragen über EURO-PRO, die betroffene Person durch die Übernahme folgender Klausel in seinen Antragsformularen oder Verträgen nachweislich, transparent und in leicht zugänglicher Form auf die Anfrage von Bonitätsauskünften hinzuweisen:
„Wir [ KUNDE ] übermitteln im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene
personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser
Geschäftsbeziehung an die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH, Lindenhof
1-3, D-61279 Grävenwiesbach (EURO-PRO).
Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Absatz 1
lit. f der DSGVO. Die EURO-PRO verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie
auch, um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz
sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der
Europäischen Kommission besteht) Adressinformationen von natürlichen Personen zu
geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der EURO-PRO GmbH können deren Informationsblatt entnommen oder online unter www.europro.de/datenschutz eingesehen werden.“