Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bonitätsauskünfte über www.haldan-inkasso.de

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Inanspruchnahme der über das Internet-Portal www.haldan-inkasso.de angebotenen Dienstleistungen zwischen Haldan Inkasso, Stuttgarter Str. 42, 71691 Freiberg und dem Nutzer (nachfolgend „Kunde“).
(2) Das Portal unter der vorstehend genannten Domain wird von Haldan Inkasso betrieben.
(3) Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abrufen und ausdrucken oder auf seinem Rechner speichern.
(4) Haldan Inkasso behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und auf geänderte technische Gegebenheiten oder Veränderungen der Rechtslage hin oder bei Vorhandensein einer Regelungslücke anzupassen. Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend und soll andere gleichwertige Gründe mitumfassen. Eine Änderung soll weiter nur möglich sein, sofern der Kunde nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail mitgeteilt. Nach Zugang der angepassten Allgemeinen Geschäfts-bedingungen hat der Kunde sechs Wochen Zeit, der Änderungsmitteilung schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail zu widersprechen. Legt der Kunde keinen Widerspruch ein, ist hierin eine Zustimmung zu der Änderungsmitteilung zu sehen und die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Haldan Inkasso bietet den Online-Abruf von Wirtschaftsauskünften aus der Datenbank der CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München über Unternehmen, juristische und natürliche Personen in Deutschland an, die unter anderem Angaben über Namen, Firmierung, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, berufliche Tätigkeit, Vermögensverhältnisse, etwaige Verbindlichkeiten sowie Hinweise zum Zahlungsverhalten enthalten. Zweck des Abrufverfahrens ist es, dem Kunden für seine Geschäftszwecke schnellstmöglichen Zugriff auf Wirtschaftsauskünfte zu ermöglichen.
(2) Haldan Inkasso stellt dem Kunden die für das Vertragsverhältnis erforderlichen Informationen über Leistungsinhalte und Produkte auf ihrer Webseite zur Verfügung.
(3) Haldan Inkasso behält sich vor, das Leistungsangebot des Portals technisch und inhaltlich zu ändern, sofern und soweit der Vertragszweck für den Kunden nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos gemäß § 10 Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen, wenn Haldan Inkasso die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Leistung inhaltlich wesentlich einschränkt.

§ 3 Registrierungsprozess, Zugangserlaubnis, Vertragsschluss
(1) Voraussetzung für den Abruf von Wirtschaftsauskünften ist der Abschluss eines Vertrages mit Haldan Inkasso.
(2) Nach erfolgreicher Registrierung und Prüfung durch Haldan Inkasso erhält der Kunde an die angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail, Zum Vertragsschluss ist erforderlich, dass der Kunde das Vertragsformular ausdruckt, unterzeichnet und an die mitgeteilte Adresse und ggf. vorab an die angegebene Faxnummer von Haldan Inkasso sendet.
(3) Ein Anspruch auf Zulassung zum Portal Haldan Inkasso Bonität besteht nicht. Auf Anforderung von Haldan Inkasso hat der Kunde eine Kopie seines Personalausweises und/oder seine Gewerbeanmeldung oder andere geeignete Nachweise zur Verfügung zu stellen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung richtige und vollständige Daten anzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, Haldan Inkasso unverzüglich alle Änderungen von Tatsachen bzw. der angegebenen Daten mitzuteilen (Änderung der Kontaktdaten, Adressänderungen etc.) oder diese im Kundenaccount unter Kundendaten entsprechend zu aktualisieren.
(5) Nach einer positiven Adressverifizierung und Identifizierung durch Haldan Inkasso erhält der Kunde an die angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail, die die für die Bestellung und Abruf von Auskünften erforderlichen Zugangsdaten (Nutzeridentifikation / User-ID) enthält.
(6) Nach Zugang des unterzeichneten Vertrages bei Haldan Inkasso und Rückmeldung der Zugangsdaten per E-Mail kommt der Vertrag über die Nutzung des Portals zustande, der die widerrufliche, nicht übertragbare und gemäß diesen Bedingungen beschränkte Erlaubnis zur Nutzung beinhaltet.

3.1 Bestellung und Bezug von Wirtschaftsauskünften
(1) Der Kunde erklärt mit Anklicken des Buttons für das jeweilige Produkt und mit Eingabe der Anfragedaten zum gesuchten Unternehmen/Firma bzw. zur Person in die Pflichtfelder der Suchmaske verbindlich sein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Lieferung einer Auskunft auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preisliste.
(2) Dieses Angebot nimmt Haldan Inkasso an und der Vertrag über die Lieferung einer Auskunft kommt zustande, indem Haldan Inkasso die Auskunft dem Kunden zur Verfügung stellt.

§ 4 Zugriffsberechtigung, Nutzungsregeln
(1) Die Zugangsdaten sind vom Kunden streng vertraulich zu behandeln und vor einem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Es ist verboten, Dritten den Zugang zum Portal mit den eigenen Zugangsdaten zu ermöglichen.
(2) Das persönliche Passwort ist bei erstmaliger Anmeldung vom Kunden zu ändern. Das persönliche Passwort ist spätestens nach 120 Tagen zu wechseln und darf sich innerhalb von drei Jahren nicht wiederholen.
(3) Haldan Inkasso stellt sicher, dass Abrufe des Kunden selbsttätig aufgezeichnet werden, wobei die bei der Durchführung der Abrufe verwendeten Daten, der Tag und die Uhrzeit der Abrufe, die Authentifikation, Datenbank-Kennungen und die abgerufenen Daten festgehalten werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Aufzeichnung wird der Abrufvorgang unterbrochen. Diese Aufzeichnungen werden nur zur Datenschutzkontrolle, insbesondere zur Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe, zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes der Datenverarbeitungsanlage sowie in gerichtlichen Verfahren verwendet. Sie werden nach drei Jahren gelöscht, es sei denn, sie werden noch bis zum Abschluss eines bereits eingeleiteten Verfahrens der Datenschutzkontrolle oder eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens benötigt.
(4) Für jeden Nutzer beim Kunden ist eine eigene Zugangsberechtigung zu beantragen. Der Kunde stellt sicher, dass nur jeweils der individuell berechtigte Datenbanknutzer Zugriff auf die Datenbank nehmen kann.
(5) Hat der Kunde Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder ein Dritter Zugang zu der Zugangsberechtigung erhalten hat, ist Haldan Inkasso unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Zugangsberechtigung wird in diesem Fall gesperrt und dem Kunden wird eine neue Zugangsberechtigung zur Verfügung gestellt.

§ 5 Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung für die abgerufenen Auskünfte richtet sich nach der gültigen Preisliste von Haldan Inkasso, die unter www.haldan-inkasso.de zur Verfügung steht.
(2) Die Vergütung wird sofort mit Bestellung fällig. Die abgerufenen Leistungen werden monatlich rückwirkend gestellt.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Haldan Inkasso berechtigt, Kundenaccount und Zugriffsberechtigung zu sperren und den Kunden vom weiteren Bezug von Auskünften bis zur vollständigen Bezahlung auszuschließen.

§ 6 Gewährleistung
(1) Haldan Inkasso bietet keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Wirtschaftsinformationen. Darüber hinaus kann keine Gewähr für die Einsichtnahme in behördliche und andere Register übernommen werden.
(2) Haldan Inkasso stellt dem Kunden die Wirtschaftsinformationen auch auf der Basis des zum Zeitpunkt des Abrufs in der Datenbank der CRIF Bürgel GmbH vorhandenen Datenbestandes und ohne zusätzliche Recherche und Prüfung der Aktualität zur Verfügung.
(3) Haldan Inkasso steht nicht dafür ein, dass der Kunde aufgrund der Auskünfte bestimmte Ergebnisse erzielen kann und übernimmt keine Gewähr für die Kredit- oder Vertragsentscheidungen des Kunden. Die von Haldan Inkasso übermittelten Daten stellen selbst keine Entscheidung dar, sondern bieten eine Unterstützung des Kunden bei seiner eigenen Entscheidungsfindung.
(4) Eine Auskunftserteilung über andere Auskunfteien kann nicht vorgenommen werden. Die Ablehnung der Auskunftserteilung ist auch aus anderen berechtigten Gründen, die von Haldan Inkasso nicht im Einzelnen genannt werden müssen, zulässig.
(5) Der Kunde verzichtet gegenüber Haldan Inkasso auf die Bekanntgabe der Informationsquellen.

Seite 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bonitätsauskünfte über www.haldan-inkasso.de

§ 7 Haftung
(1) Eine Haftung von Haldan Inkasso, gleich aus welchem Rechtsgrund, tritt nur ein, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht verursacht worden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Haldan Inkasso oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter zurückzuführen ist.
(2) Der Höhe nach haftet Haldan Inkasso grundsätzlich nur auf Ersatz des vertragstypisch vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens, beschränkt auf maximal bis zu EUR 250.000 pro Schadensfall und pro Kalenderjahr auf maximal EUR 500.000, unabhängig von der Anzahl der Schadensfälle. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei einer Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Haldan Inkasso haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust des Passwortes oder Zugriffsberechtigungen entstehen. Etwa anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Haldan Inkasso haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Portals.

§ 8 Weitergabeverbot
(1) Eine Abtretung des Anspruchs auf Erteilung von Wirtschaftsinformationen bzw. eine Weitergabe der Daten oder eine Bereithaltung zum Abruf oder zur Einsicht der Daten an bzw. durch Konzernunternehmen, Tochtergesellschaften oder sonstige Dritte in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form, in Auszügen, Kurzfassungen oder Teilbeständen ist dem Kunden nicht gestattet.
(2) Eine Nutzung der Daten für die Zwecke des Aufbaus eines eigenen oder von Dritten betriebenen elektronischen Archivs ist unzulässig.

§ 9 Datenschutz
(1) Haldan Inkasso verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung und Übermittlung erfolgt aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, insoweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen der Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Für Verstöße gegen die DSGVO haftet im Innenverhältnis der Vertragspartner, in dessen Verantwortungsbereich die Verstöße fallen gemäß seinem Anteil an der Verantwortung.
(2) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Haldan Inkasso zur Einhaltung der Vorschriften der DSGVO. Die Verantwortung für die Zulässigkeit des einzelnen Abrufs trägt der Kunde. Er verpflichtet sich, sein berechtigtes Interesse glaubhaft und nachweisbar darzulegen. Das Vorliegen eines berechtigten Interesses kann insbesondere dann angenommen werden, wenn ein Geschäft mit einem finanziellen Ausfallrisiko verbunden ist. Der Kunde verpflichtet sich daher, entsprechende Informationen nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses anzufordern und dieses durch Angabe von Gründen bei Einholung von Auskünften nachzuweisen. Haldan Inkasso ist berechtigt, im Einzelfall ohne Angabe von Gründen das Vorliegen eines berechtigten Interesses zu überprüfen. Der Kunde verpflichtet sich, in diesem Zusammenhang relevante Auskünfte zu erteilen und einen Nachweis bei Haldan Inkasso einzureichen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind vom Kunden mindestens 12 Monate aufzubewahren und bereitzuhalten.
(3) Der Kunde darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck nutzen oder verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Die Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke ist nur unter den Voraussetzungen der DSGVO zulässig.

(4) Der Kunde verpflichtet sich im Zusammenhang mit der Verwendung von automatisierten Einzelentscheidungen zur Beachtung von Artikel 22 DSGVO.
(5) Der Kunde hat seine Mitarbeiter oder Dritte, die notwendigerweise Zugang zu den übermittelten Daten haben, in ausreichender Weise zur Verschwiegenheit zu verpflichten und sicherzustellen, dass die übermittelten Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicher verarbeitet werden.
(6) Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass Haldan Inkasso seine Identifikations- und Nutzungsdaten, wie etwa Anmeldekennung, Tagesdatum und Uhrzeit, zum Zwecke der Datensicherheitskontrolle sowie zu Dokumentations- und Abrechnungszwecken verarbeitet. Diese Daten werden nach drei Jahren gelöscht, sofern eine längere Speicherung nicht erforderlich ist. Der Kunde wird seine Nutzungsberechtigten hierüber zu informieren.
(7) Wird Haldan Inkasso bekannt, dass der Kunde die Daten nicht zu den gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet oder in unzulässiger Weise nutzt, ist Haldan Inkasso verpflichtet, den Kunden vom Abrufverfahren auszuschließen. Haldan Inkasso ist in diesem Fall berechtigt, den Anschluss auch vor Zugang einer Kündigungserklärung zu sperren.
(8) Bestehen Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Kunde gegen das Weitergabe- und Nutzungsverbot verstößt, so ist Haldan Inkasso berechtigt, ein Audit hinsichtlich der vertragsgemäßen Nutzung der Daten beim Kunden durch ihren Datenschutzbeauftragten oder durch einen durch das Berufsrecht zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsträger durchzuführen.
(9) Datenschutzregelung beim Bezug von Bonitätsanfragen und Score-Produkten: Haldan Inkasso weist den Kunden darauf hin, dass der Kunde beim Bezug oder bei der Verwendung von Bonitätsanfragen verpflichtet ist, die betroffene Person vorab zu informieren. Haldan Inkasso weist den Kunden darauf hin, dass der Kunde beim Bezug oder bei der Verwendung von Score-Produkten, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen (Produkte Bonitätsauskunft Privatpersonen (Plus) und Schuldnerregisterauskunft), nach § 31 Absatz 1 Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet ist, die betroffene Person nachweislich vor der Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte darüber zu unterrichten, dass unter anderem Anschriftendaten zu deren Berechnung genutzt werden. Muster dieser Informationstexte finden sich im Kundenvertrag. Haldan Inkasso weist darauf hin, dass ohne eine entsprechende Unterrichtung der betroffenen Person und deren Dokumentation der Bezug der Score-Produkte nicht zulässig ist und Bußgelder nach sich ziehen kann.

§ 10 Laufzeit, Kündigung
(1) Der diesen Bedingungen zugrunde liegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und gilt, solange Haldan Inkasso nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht oder der Vertrag von einer der Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.
(2) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn eine Partei ihre

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist bei Kaufleuten der Sitz von Haldan Inkasso.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand: 24.05.2018